Vom Rittertum von Ritter Kuno von Klingenberg im Jahre 1021
Das Rittertum
Im Alter von sieben Jahren wird der adligen Knabe aus dem Elternhaus gegeben und wird als Pagen an einen fremden Hof geschickt. Dort wird er gelehrt, wie man mit Pferden und Falken umzugehen hat, wie man mit Schwert, Lanze und Axt kämpft, wie die Pirsch-, Hetz- und Vogeljagd abläuft, wie das erlegte Wild fachgerecht ausgeweidet und zerlegt wird, und welche Regeln man beim Schachspiel beherzigen muss. Außerdem werden sie im Reiten, Springen, Schwimmen, Bogenschießen, Laufen, Ringen, Klettern und im Steinewerfen unterrichtet.
Zudem soll der Page sowohl eine geistige als auch musikalische Ausbildung erhalten. Die Ausbildung kann bis zum Erlernen von fremden Sprachen gehen. Besonderes Augenmerk ist hier jedoch auf die höfische Erziehung zu legen. Auch der Glaube an Zei ist nicht zu vernachlässigen und gleichermaßen wie alle anderen Fertigkeiten zu fördern.
Die Zentralbegriffe des Rittertums und seiner Tugenden sind "Staete" und "Mâze":
Staete bedeutete das Festhalten am Guten. Mâze ist das Gebot, in allen Dingen maßzuhalten und den richtigen Mittelweg zu gehen, also nicht ausschweifend oder gewalttätig zu sein, nicht zu lügen, sich nicht geizig und "von schlechtem Lebenswandel" zu zeigen.
Etwa mit 14 Jahren sollte der Pagen bei körperlicher Eignung zum Knappen ernannt werden. Wer sich dagegen in seiner ersten Ausbildungszeit als unsportlich erwiesen hat, dem wird geraten eine geistliche Laufbahn einzuschlagen.
Der Knappe hat nun weitere sieben harte Jahre vor sich. Welche Anforderungen er insgesamt zu erfüllen hat, bestimmt der jeweilige Ritter, dem er unterstellt ist.
Zu den ritterlichen Übungen gehört u.a. auch das Stechen der hölzernen Ritterattrappe, die mit Schild und Keule ausgestattet ist.
Außerdem muss der Knappe jede Fleischsorte bei Tisch in der richtigen Weise vorschneiden und Jagdhunde und Falken abrichten können. Er hat dem Herrn am Abend beim Auskleiden zu helfen, dessen Haare zu kämmen und muss mit der Pflege und Reparatur der Waffen vertraut sein, um die Rüstung seines Herrn in gutem Zustand halten, zerscheuerte Lederteile ersetzen und Rostflecken wegpolieren zu können. Im blutigen Scharmützel hat er zudem stets in der Nähe seines Ritters zu bleiben. Schließlich ist es seine Pflicht, seinen in Bedrängnis geratenen Herrn aus einem feindlichen Haufen herauszuhauen.
Allgemeinhin ist es üblich im Alter von 21 Jahren zum Ritter ernannt zu werden.
In der Ritterweihe wird dem Knappen nach einer durchwachten Nacht, die er betend zu Zei verbracht hat, ein geweihtes Schwert durch seinen Herr überreicht. Diese Schwertleite, also die Übergabe des Schwertes, stellt einen sehr alten Rechtsakt dar, der schon unter König Hagatheo in Gebrauch war. Durch diesen formellen Akt ist er berechtigt, selbständig zu handeln, in den Krieg zu ziehen oder zu heiraten.
Bei der Schwertleite schlägt der Ritter dem knienden Knappen dreimal mit der Flachen Klinge auf die Schulter und spricht die Worte: "Im Namen Zeis, Rogers und Romans mache ich dich zum Ritter. Sei tapfer, mutig und treu."
Der Hauptakt der Schwertleite besteht in der Umgürtung mit dem Schwert, die auch der bisherige Herr des Knappen vornimmt. Er überreicht dem Knappen die Sporen, die von nun an seinen Stand anzeigen sollen.
Daraufhin reicht ein Priester des Zei dem Knappen das Schild und die Gemahlin des Ritters - sollte dieser unvermählt sein, so dessen Schwester oder Mutter - den Speer.
Der nun neu ernannte Ritter verpflichtet sich durch das Band des Eides dazu, sich für die öffentliche Ordnung einzusetzen, in der Schlacht nicht zu fliehen und dass er sein Leben für das allgemeine Wohl hingeben wird.
Danach folgt in der Regel ein Festmahl mit anschließendem Turnier.
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