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Ordonannz Udolphs I.

Wir, Udolph von Zeis Gnaden, König von Wanzgar, zu allen Zeiten Mehrer des Reiches, Hammer der Alamohaden, etc.

erlassen öffentlich diese Ordonannz und tun jedermann kund, daß

- die Provinzen Laurenz, Vinkenbergen, Bürgel, Damensee und Murmingen haben zu Zeiten in denen Wanzgar zu den Waffen greifen muss und das Reichsaufgebot ergeht ein volles Regiment von 500 Mann zu stellen. Zu Zeiten des Friedens sollen die Ordonanztruppen in halber Regimentsstärke unter Waffen gehalten werden. Ein Regiment bestehe aus 70 Rittern, 140 Berittenen und 290 Fußknechten.
So die Grafschaft Murmingen dieses nicht erfüllen kann, darf es sich durch die Zahlung von 1600 Goldmark loskaufen, soll dann jedoch immer noch ein komplettes Regiment Fußknechte stellen. Dem Herzog von Laurenz sei fürderhin der Unterhalt eines weiteren Regimentes gestattet.

- die Marken Blankenstein und Rosenstein 150 Waffenknechte stellen sollen. Zusätzlich erhalten sie aus dem Reichssäckel jährlich die Solde um zusätzlich 100 Waffenknechte aufzustellen.

- die Marken Zweibrücken, Nordmark und die Grenzmark jeweils 100 Mann stellen sollen. Die Solde dazu sollen sie aus dem Reichssäckel erhalten.

- im Falle des Reichsaufgebotes die freien Reichsstädte Kahlendingen und Königsbrück 250 Waffenknechte stellen sollen, darunter mindestens 70 Berittene. Die freien Reichsstädte Winterberg und Schildach sollen 200 Waffenknechte, darunter 40 Berittene, stellen. Die freie Reichsstadt Freienhufen soll 120 Waffenknechte, darunter 60 Berittene, stellen.

- die unser königliches Regiment, die Wanzgar Leibstandarte, von heute an aus 500 handverlesenen Mannen die als berittene Bogenschützen und Lanzenreiter dienen, bestehen soll. Unterstützt werden diese von meinen zuverlässigen Königsboten, die einem Herold gleich gestellt sein sollen und sich durch ihr Zeichen, den geflügelten Silberpegasus, zu erkennen geben sollen.

Zur Beurkundung dieser Ordonannz ist diese mit unserem angefügten königlichem Siegel gesiegelt worden und ausgefertigt am 16. Kuron des Jahres nach dem Tode Rogers 1003, im 21. Jahr unserer Regierung als wenzinger König.

Dies ist der Wille des Königs



Codex Udolphis / Udolphs Schwertmeistererlass

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