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Die rechte Manier und Regel des manniglichen Stockballspiels zu Fuße, wie es zur Erbauung der Spieler und zum Ergetzen der Männer, Fraun, Damen und Herrn, welche zuschaun mögen, mit der Gunst unseres lieben Eugen von der Wacht, nach des Zeis Willen Markgraf der Grenzmark, gespielt werden soll.

1. Der Spielgrund

Man soll finden ein Rund von 15 Schritt Weite oder ein Geviert von ähnlicher Größe, welches so eingefriedet sei, daß der Ball nit leicht herausspringt und daß die Spieler das End des Grundes spüren sollen, auf daß sie nit hinüber laufen.

2. Die Trefferkästen

Es sollen zwei Trefferkästen auf dem Spielgrund sein. Ein jeder eine Elle hoch und drei Ellen weit. Sie seien einander just gegenüber, die offenen Enden der Kästen einander zugewandt und jeweils eine Elle vom Rand des Spielgrunds entfernt. Die Kästen seien so beschaffen, daß sie zwar nit leicht zerstört oder verschoben wären, jedoch auch ein Spieler, der dagegen anrennt, nit leicht Schaden nimmt. Wenn der Ball das offene End des Kastens von vorn durchquert, so soll dies ein Treffer heißen.

3. Der Schlegel

Der Schlegel sei von gutem Holze und sein Kopf von der Form eines Cylinders. Der Kopf sei nit über eine Handbreit weit und nit über drei Handbreit lang. Der Stiel reiche von der Hand des Spielers just bis auf den Boden.

4. Der Ball

Der Ball sei von gutem Holze und in gutes Leder eingenäht. Er sei kugelrund, nit über eine Handbreit weit und wiege nit mehr als zehn Unzen schwer.

5. Der Richter

Es sollt ein Mann dem Spiele beiwohnen, der von guter Kenntnis der rechten Manier und Regel ist und dieser soll über die Einhaltung der rechten Manier und Regel wachen. Spürt dieser Mann ein Fehl an einem Spieler so soll er sein Horn erschallen lassen und die rechte Straf verkünden.
Am Anfang einer Spielzeit und nach einer Straf soll er den Ball so in den Spielgrund werfen, daß jede Mannschaft ein gleiche Gelegenheit hat, den Ball zu erringen.

6. Die Spieler

Die Spieler sollen recht gesunde Kerle sein, die sich in zwei Mannschaften im gerechten Wettstreite messen. Jede der Mannschaften soll zu keiner Zeiten mehr als vier Spieler auf den Spielgrund entsenden. Solange darob geachtet ist, mag jede Mannschaft zu jeder Zeit einen Spieler gegen einen anderen eintauschen. Jede Mannschaft soll einen Trefferkasten verteidigen und in den anderen Kasten zu treffen trachten.
Es soll einer der Spieler jeder Mannschaft nichts weiter tun, als Schläge gegen den eigenen Trefferkasten abzuwehren. Dieser Spieler heiße der Wächter.

7. Die Dauer des Spiels

Das Spiel soll aus zwei Spielzeiten bestehen, von denen jede den vierten Teil einer Stunde mißt. Zwischen beiden Spielzeiten soll für den zwölften Teil einer Stunde eine Pause sein, damit die Spieler zu neuen Kräften kommen mögen. In der zweiten Spielzeit sollen die Mannschaften die Seiten vertauschen.
Es soll jene Mannschaft der Gewinner heißen, welche am Ende beider Spielzeiten die meisten Treffer in den gegnerischen Kasten geschlagen hat.

8. Wie man spielen soll

Man soll recht manierlich und gerecht spielen. Man soll alle Zeiten so spielen, daß das Spiel ein gleiches Messen der Geschicke sei. Es mag der Ball mit jedem Teil des Schlegels gegen den gegnerischen Kasten getrieben werden. Es mag der Ball auch mit jedem Körperteil bewegt werden, mit Ausnahme der Hand. Der Wächter jedoch soll den Ball nur mit dem Schlegel bewegen.

10. Wie man nit spielen soll

Man soll den Gegner oder den Richter nit schlagen noch niederringen. Man soll den Ball nit über den Spielgrund hinaus treiben. Man soll den Trefferkasten oder die Einfriedung des Spielgrunds nit verschieben oder einreißen um somit einen Treffer zu erzielen. Man soll den Schlegel nit gegen den Gegner, den Richter oder die Gaffer schlagen, auf daß ihnen kein Leid geschehe. Man soll den Ball nit so treten, daß er entzwei geht.

11. Von der rechten Straf

Wenn der Richter ein leichtes Fehl an der Manier des Spiels spürt, so mag er den Ball aufnehmen und erneut so in den Spielgrund werfen, daß beide Mannschaften ein gleiche Gelegenheit haben, den Ball zu erringen.
Wird ein schwerer Fehl offenbar, so mag der Richter anweisen, daß der Spieler, gegen den gefehlt wurde, den Ball an einen Punkt just fünf Schritt vor dem gegnerischen Trefferkasten legen soll und ihn direkt und ohn Hinderung auf den Kasten schlagen soll. Hierbei soll den Ball nur der gegnerische Wächter abwehren, wo er es vermag. Wird durch ein Fehl ein Spieler an Leib und Gesundheit gefährdet, so mag der Richter den fehlbaren Spieler für den zehnten Teil einer Spielzeit vom Spielgrund verweisen. Die Mannschaft des fehlbaren Spielers soll für diese Zeit keinen anderen Spieler an seiner Statt auf den Spielgrund entsenden.



Bollern / Jugger

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