Königreich Wenzingen

Regeln

Wir spielen nach DKWDDK ("Du Kannst Was Du Darstellen Kannst"), zusätzlich gelten bei uns immer die Opferregel, und besonders die „Heldentod-“ und die „Verzögerter Tod“-Regel.

Die Heldentod-Regel

Der Tod eines Charakters sollte etwas Besonderes sein, etwas, woran man sich gerne erinnert, eine besondere Tat, eben ein Heldentod. Wenn ein Charakter in einer passenden Szene, z.B. einem Rückzugsgefecht, beim Halten einer Brücke usw. seine Gegner darauf aufmerksam macht, dass er bereit ist den Heldentod zu sterben („Nur über meinen toten Körper werdet ihr diesen Weg passieren können“ oder ähnliches). Der Charakter kann dann frei von den üblichen Trefferregeln weiterkämpfen um eine letzte Heldentat zu leisten, z.B. mit mehreren Pfeilwunden noch den Orks entgegentreten, um den Freunden die Flucht zu ermöglichen. Nach dieser letzten Heldentat ist der Held jedoch auf jeden Fall tot. Auch hier gilt die Opferregel, nur dass der Spieler die Entscheidung schon vor bzw. während des Kampfes fällt, und nicht erst nach der tödlichen Verwundung.

Verzögerter Tod-Regel

Das Spiel lebt von schönen Szenen, durch die in den meisten Regelwerken üblichen Todesregeln ist es meistens nicht möglich, Abschied zu nehmen. Hiefür haben wir den verzögerten Tod. Ein Charakter muss nicht sofort sterben, wenn sich der Spieler nach einer Szene für den Charaktertod entschieden hat, der Charakter darf bis zu einem ganzen Tag leben um „eine letzte Aufgabe zu erledigen“ oder „Abschied zu nehmen“. Szenen wie der Tod Buliwyfs in „Der dreizehnte Krieger“ (Der Held kämpft trotz tödlicher Vergiftung eine letzte Schlacht) oder ein Abschied auf dem Totenbett von allen Freunden, Ärzte und Priester die beteuern, nichts mehr tun zu können, sind durch diese Regel möglich. Wichtig ist, dass der Spieler das Wissen um den Tod nicht benutzen darf um z.B. seinen Giftmörder doch noch zur Rechenschaft zu ziehen, oder den Assassinen, den außer ihm niemand gesehen hat, zu verraten.