Glaubenstexte
Der heilige Krieg
Heilige Ritter
Maße & Wichtungen
Wenzinger Bauernweisheiten
Wenzinger Geschichte
Wenzinger Namen
Spiel & Spass
Abhandlungen
Mythen & Märchen
Redekunst & Schriftverkehr
Gesetze & Erlässe

Von den Pflichten und Idealen eines Ritters von Benedikt von Freyberg- Lichtenau- Wied, verstorben im Jahre 1203 im Krieg des Reiches gegen die Alamohaden

Die Tugenden eines Ritters

Ein Ritter sollte tapfer, höfisch geschickt, vornehm, von edler Abstammung, wortgewand, wohlerfahren in der Jagd / Falknerei sein und sich auf Schach- und Brettspiel verstehen. Er zögert niemals ehrenhafte Taten zu vollbringen, glaubt an Zei, den Gott der Wahrheit und des Lichts, gehört niemals einem Gericht an, an dem etwas Falsches getan oder verhandelt wurde, ohne dass er Einspruch erhoben hätte, schätzt gute Ritterart, ehrt die Armen und Niedergedrückten und richtet jedem nach seinem Wert.

Die Pflichten eines Ritters

Er soll seinem Herren stets ergeben sein.
Er soll die gelobte Treue nicht brechen und nicht meineidig werden.
Er soll nicht nach Beute gieren.
Er soll zum Schutze seines Herren nicht das eigene Leben schonen.
Er soll für das Wohl des Staates bis zum Tode kämpfen.
Er soll stets die Wahrheit sprechen.
Er soll stets massvoll und besonnen handeln.
Er soll stetig und beharrlich sein Ziel verfolgen.
Er soll Grossmut und Freigebigkeit zeigen.
Er soll sich gegen jedermann höflich benehmen, wohlerzogen auftreten und sich gegen Frauen ehrerbietig betragen.
Er soll Glaubensfeinde und Ketzer bekämpfen.
Er soll Arme und Schwache verteidigen.
Er soll sich in Demut üben und ein zeigefälliges Leben führen.

Ein Ritter muß kühn, höfisch, grosszügig, treu und von angenehmer Rede sein, unerbittlich und hart gegenüber seinen Feinden, offen und freundlich zu seinen Freunden. Und damit niemand sagt, dass der, der seinen Schild in Krieg und Turnier getragen und auch keine Schläge ausgeteilt hat, nicht zu Recht Ritter genannt werden dürfe, so betragt euch in einer Weise, dass ihr mit vollem Recht diesen Namen tragt. Der ein Anrecht auf den Ehrennahmen Ritter, der sich mit Waffen bewährte und damit die Anerkennung der Leute erlangte. Trachtet deswegen an diesem Tag danach, Taten zu vollbringen, die der Erinnerung wert sind.



Vom Rittertum / Zusammenkunft zwischen Mann und Weib

SitemapKontaktImpressum